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veröffentlicht am 29.04.2021
VEREINFACHUNG der Testpflicht für "Anleitungspersonen" im Kreis Offenbach
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
wir freuen uns, Sie mit unserer heutigen Mail über eine Vereinfachung bezüglich der seit dem Wochenende geltenden Regelungen des Bundes zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie für den Sportbereich informieren zu können.
Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) regelt dabei u.a. (in § 28 b Nr. 6 IfSG) für den Sport:
„…Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen;“
Die „nach Landesrecht zuständige Behörde“ ist immer das jeweilige kommunale Gesundheitsamt.
In Abstimmung mit Sportverbänden auf Kreisebene und unserem Gesundheitsamt wird die Vorgabe zum Testen nun so ausgelegt, dass in diesem Zusammenhang auch „Selbsttests“ anerkannt sind, wenn diese entsprechend dokumentiert werden.
Diese Vereinfach gilt ab sofort.
Die Möglichkeit der (kostenfreien) Testung in den aktuell 47 Teststellen in den Städten und Gemeinden ist daneben natürlich weiterhin gegeben. Auf der Seite des Kreises Offenbach haben wir die Kontaktdaten aufgeführt:
Testanspruch (kreis-offenbach.de)
Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 (bundesgesundheitsministerium. de)
Infektionsschutzgesetz: Das regelt die bundeseinheitliche Notbremse (bundesregierung.de)
Verordnungen der Landesregierung
Verordnungen und Allgemeinverfügungen | Informationsportal Hessen
Informationen des LSBH (FAQ):
Landessportbund Hessen e.V. (landessportbund-hessen.de)
Eine Zusammenfassung der jeweils aktuellen Einschränkungen und Regelungen für den Kreis Offenbach finden Sie hier: www.kreis-offenbach.de/corona Das Team der Sportförderung des Kreises Offenbach steht Ihnen wie gewohnt gerne weiter beratend zur Seite. Sie erreichen uns unter Tel. 06074–81801061 oder sport@kreis-offenbach.de.
liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
wir freuen uns, Sie mit unserer heutigen Mail über eine Vereinfachung bezüglich der seit dem Wochenende geltenden Regelungen des Bundes zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie für den Sportbereich informieren zu können.
Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) regelt dabei u.a. (in § 28 b Nr. 6 IfSG) für den Sport:
„…Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen;“
Die „nach Landesrecht zuständige Behörde“ ist immer das jeweilige kommunale Gesundheitsamt.
In Abstimmung mit Sportverbänden auf Kreisebene und unserem Gesundheitsamt wird die Vorgabe zum Testen nun so ausgelegt, dass in diesem Zusammenhang auch „Selbsttests“ anerkannt sind, wenn diese entsprechend dokumentiert werden.
Diese Vereinfach gilt ab sofort.
Die Möglichkeit der (kostenfreien) Testung in den aktuell 47 Teststellen in den Städten und Gemeinden ist daneben natürlich weiterhin gegeben. Auf der Seite des Kreises Offenbach haben wir die Kontaktdaten aufgeführt:
Testanspruch (kreis-offenbach.de)
Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 (bundesgesundheitsministerium.
Infektionsschutzgesetz: Das regelt die bundeseinheitliche Notbremse (bundesregierung.de)
Verordnungen der Landesregierung
Verordnungen und Allgemeinverfügungen | Informationsportal Hessen
Informationen des LSBH (FAQ):
Landessportbund Hessen e.V. (landessportbund-hessen.de)
Eine Zusammenfassung der jeweils aktuellen Einschränkungen und Regelungen für den Kreis Offenbach finden Sie hier: www.kreis-offenbach.de/corona Das Team der Sportförderung des Kreises Offenbach steht Ihnen wie gewohnt gerne weiter beratend zur Seite. Sie erreichen uns unter Tel. 06074–81801061 oder sport@kreis-offenbach.de.
Beste Grüße
Marcel Subtil
Bereichsleiter
Marcel Subtil
Bereichsleiter