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veröffentlicht am 25.03.2021
Corona - Neue Regelungen der Landesregierung
Corona - Neue Regelungen der Landesregierung
Am 23. März hat die Landesregierung neue Regelungen für Hessen erlassen. Grundsätzlich bleiben die seit dem 8. März geltenden Bedingungen für den Sportbetrieb bestehen.
Die Grundlage dafür bildet die aktuell gültige Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnun g, die landesweit gilt. Bitte beachten Sie, die in den Kommunen örtlich zuständigen Behörden (Landkreise und kreisfreie Städte) können auf der Grundlage des Eskalationskonzepts des Landes ab einer Inzidenz von mehr als 200 von der Landesverordnung abweichende Bestimmungen erlassen. Diese können möglicherweise auch den Sport betreffen.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQs » des Landessportbund Hessen e.V.
Am 23. März hat die Landesregierung neue Regelungen für Hessen erlassen. Grundsätzlich bleiben die seit dem 8. März geltenden Bedingungen für den Sportbetrieb bestehen.
Die Grundlage dafür bildet die aktuell gültige Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnun
Weitere Informationen finden Sie in den FAQs » des Landessportbund Hessen e.V.