Mitgliederversammlung in Pandemie-Zeiten
MITGLIEDERVERSAMMLUNG IN PANDEMIE-ZEITEN
RECHTLICHE HINWEISE
Ob Verein, Sportkreis oder Fachverband: Eine Mitgliederversammlung in Pandemie-Zeiten stellt alle gleichermaßen vor Herausforderungen. Die Fragen, die dabei auftauchen, sind vielfältig. Es geht um Verschiebungen, ablaufende Amtszeiten, eine Verlegung der Versammlung in den digitalen Raum, schriftliche Beschlussfassungen, geeignete Tools und Videodienstanbieter und vieles mehr. Wir haben die wichtigsten Information nachfolgend zusammengestellt:
Grundsätzliches
Der Bundestag hatte am 25.03.2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Corona-Abmilderungs-Gesetz) erlassen. Ursprünglich war dieses Gesetz bis zum 31.12.2020 befristet, wurde aber bis zum 31.12.2021 verlängert.
Gesetzesgegenstand sind insbesondere folgende Regelungen, deren Bedeutung sich vor allem dann zeigt, wenn keine entsprechende Satzungsregelung besteht:
- Fortdauer der Amtszeit eines Vorstandsmitglieds über seine Amtszeit hinaus:
„Ein Vorstandsmitglied eines Vereins … bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.“
- Durchführung einer Mitgliederversammlung (MV) ganz oder teilweise als Online-MV (auch virtuelle MV genannt)
- Beschlussfassung in schriftlicher Form ohne MV (erleichtertes Umlaufverfahren)
Mittlerweile hat der Gesetzgeber jedoch die Regelungen zur Online-MV nochmals geändert. Auch wurde eine Regelung zur Verschiebung der MV gesetzlich vorgesehen. Diese Neuregelungen (aus: Gesetz … zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.2020) gelten vom 28.02.2021 bis zum 31.12.2021 und werden im Folgenden näher dargestellt:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/rechtliche-fragen/mitgliederversammlung-im-pandemiezeiten/