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veröffentlicht am 04.02.2021

Übungsleiterbezuschussung und Corona-Pandemie 2020

Übungsleiterbezuschussung und Corona-Pandemie 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Sinne der Vereine und unter Berücksichtigung der schwierigen Lage hinsichtlich der Pandemie hat sich der Landessportbund Hessen e.V. dazu entschlossen, Zuschüsse für Übungsstunden die coronabedingt im Jahr 2020 nicht stattgefunden haben, nicht zurückzufordern.

Wir bitten zu beachten, dass dies ausschließlich für die coronabedingte Reduzierung von Übungsstunden gilt. [Max Mustermann beantragt und bezuschusst 210 Stunden, geleistet 140 Stunden und durch Unterschrift des ÜL bestätigt -> KEINE Rückforderung (bisher wären 70 Übungsstd. zurückgefordert worden)]

Beachten Sie bitte darüber hinaus, dass unverändert im Teil B des Kombiformulars (Spalte 7) die tatsächlich geleisteten Stunden angegeben und vom Übungsleiter durch eigenhändige Unterschrift bestätigt werden müssen.

Übungsleiter*innen die in 2020, trotz Beantragung durch den Verein, überhaupt nicht tätig waren oder geleistete Übungsstunden, die nicht durch den Übungsleiter selbst bestätigt werden, sind nach wie vor zu erstatten. [Max Mustermann beantragt und bezuschusst 210 Stunden, Ableistung der Übungsstunden nicht durch Unterschrift des ÜL bestätigt oder Auszahlungsbelege nicht nachgewiesen -> Rückforderung 210 Stunden (wie bisher)]

Rückfragen richten Sie gerne an uebungsleiterzuschuss@lsbh.de.

Mit freundlichen Grüßen
LANDESSPORTBUND HESSEN E.V.
 
 
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