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veröffentlicht am 05.08.2020

Neue Maßnahmen aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Offenbach am Main

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
vor dem Hintergrund des Fallzahlenanstiegs der Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 auf dem Gebiet der Stadt Offenbach müssen unverzüglich umfänglich wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergriffen werden, die auch den Sport betreffen. Grundsätzlich gilt weiterhin die gültige Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, ab 1. August 2020.
Auslegungshinweise zur gültigen Verordnung finden Sie unter folgenden LINK: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht#Sportbetrieb.
 
Aus der Allgemeinverfügung (Anlage) und den Ergebnissen der Verwaltungsstabssitzungen vom 31. Juli 2020, 3. August 2020 und 4. August 2020 ergehen abweichend davon jedoch folgende Maßnahmen:
 
1.)       Die unter Punkt 2 aufgeführten Maßnahmen gelten grundsätzlich für alle Vereine bzw. Mannschaften, die nicht dem Spitzen- und Berufssport nach Definition des Erlasses des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport zur 6. Corona-Verordnung, vom 20. April 2020, zuzuordnen sind. Ausnahmen hierzu bilden Vereine bzw. Mannschaften, die klar dem Leistungssport (z.B. Bundesliga oder Leistungszentren) zuzuordnen sind. Nach Beschluss des Verwaltungsstabs, vom 4. August 2020, wird der Leistungssport während des Geltungszeitraums der Allgemeinverfügung wie der Profisport behandelt. Das heißt, der Leistungssport kann so trainieren, wie der Spitzen- und Berufssport.
           
2.)       Abweichend von den Bestimmungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 7. Mai 2020 in der ab dem 01. August 2020 gültigen Fassung gilt zunächst bis einschließlich 15. August 2020 folgendes:
           
a.)       Freundschafts- und Trainingsspiele auf dem Feld und in der Halle mit mehr als 10 beteiligten Personen sind nicht erlaubt. Alle vereinbarten Freundschafts- und Trainingsspiele auf Sportanlagen und in Sporthallen im Stadtgebiet Offenbach am Main mit mehr als 10 beteiligten Personen müssen leider bis nach dem 15. August 2020 verschoben oder abgesagt werden.
 
b.)       Das Training auf Sportanlagen oder in Sporthallen ist in Gruppen von maximal 10 Personen (oder Mitgliedern aus einem Haushalt) mit Kontakt möglich.
 
c.)       Training in Gruppen ab 11 Personen muss kontaktfrei und mit 1,5 m Mindestabstand erfolgen.
 
d.)       Keine Zuschauer bei Sportveranstaltungen und Training in Sporthallen. Eltern können Ihre Kinder jedoch begleiten.
           Auf Sportanlagen im Freien sind Zuschauer beim Training, unter Einhaltung der allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln, erlaubt.
 
e.)       Für die Nutzung von Umkleidekabinen in Sporthallen und in Funktionsgebäuden auf Sportanlagen gilt neben dem Tragen eines Nasen-Mundschutzes wieder die 5m²-Regel unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
           Die Nutzung der Duschen ist verboten. Die Toiletten sind einzeln zu betreten.
 
f.)        Abschließend erhalten sie in der Anlage über den Sport hinaus eine allgemeine PDF-Datei für Reiserückkehrer mit der Bitte um Weiterleitung innerhalb Ihrer Vereinsstrukturen und Mitgliedern, sowie im Aushang oder auf Ihrer Homepage.
           Die im Bund noch diskutierte Testpflicht bei der Rückkehr oder Einreise aus Risikogebieten gilt in Offenbach ab sofort. Die Testpflicht gilt für alle Offenbacherinnen und Offenbacher sowie für alle Besucher, die nach Offenbach kommen.
           Wir sind angehalten, alle bei der Eindämmung der aktuellen Infektionslage im Stadtgebiet Offenbach mitzuwirken.
           
Wir bedauern die neuen Umstände sehr und bedanken uns für Ihr Engagement, Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
 
Ihr Team vom Sportmanagement
 
 
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Stadt Offenbach am Main | Amt für Kultur und Sportmanagement
Abteilung Sportmanagement
 
 
 
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