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veröffentlicht am 14.12.2017

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Anpassung des Beitragssatzes zum 01.01.2018

Das Gesetz zur Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes ehrenamtlich Tätiger ermöglicht die freiwillige Absicherung der gewählten Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Vereinen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes nutzen nur ein Fünftel unserer Vereine die Möglichkeit dieser sinnvollen Ergänzungsversicherung. Alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlich Beschäftigten der Vereine sind über das Pauschalabkommen des lsb h mit der Verwaltungs-Berufs-Genossenschaft (VBG) versichert oder bei entsprechenden Gehalts- oder Lohnzahlungen direkt bei der VBG zu versichern. Da Vorstände nicht als Arbeitnehmer gelten, obwohl sie unersetzliche Arbeit für ihre Vereine leisten, fallen sie nicht unter das Pauschalabkommen. Die Ehrenamtsversicherung schließt diese Lücke.

Wer kann versichert werden

Die Versicherung steht für Menschen in gemeinnützigen Vereinen offen. Ist ein Verein als gemeinnützig anerkannt, kann er alle Personen zur freiwilligen Versicherung anmelden, die durch ihre Wahl ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden oder durch den Vorstand beauftragt wurden (z.B. Schieds- und Kampfrichter, Projektbeauftragte) und daher in besonderer Weise Verantwortung übernehmen. Die freiwillige Versicherung steht also nicht nur dem Vorstand offen, sondern auch den Beauftragten des Vorstandes. Maßgebend ist, dass in der Vereinssatzung die Ehrenämter abschließend definiert sind. In einem Mehrspartenverein können so viele gewählte Amtsinhaber (z.B. Abteilungsvorstände) von der Regelung profitieren, indem sie für einen geringen Kostenaufwand Versicherungsschutz erhalten.

Kosten

Seit Einführung der Ehrenamtsversicherung zum 01.01.2005 hat sich der Beitragssatz von 2,73 € auf 3,20 € verändert. Die Kosten für Heilbehandlungs- und Rentenleistungen aus der Ehrenamtsversicherung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Mit Wirkung zum 01.01.2018 erfolgt eine Anpassung des Beitragssatzes für die freiwillig Versicherten in gemeinnützigen Organisationen sowie im Bereich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen auf 3,40 €  je Ehrenamtsträger und Jahr. Mit dieser Anpassung bleibt die VBG jedoch noch unter der rechnerisch notwendigen Deckungssumme.

Leistungen

Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung reicht von der Heilbehandlung über die Rehabilitation bis hin zu Rentenleistungen an den Versicherten und seine Hinterbliebenen sowie eine umfassende Unterstützung zur Prävention von Unfällen. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen Unfallrisiken, den andere Versicherungssysteme nicht bieten. Der Versichertenkreis erhält dieselben Leistungen wie versicherte Arbeitnehmer. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die VBG nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet, sondern legt nach Ablauf eines Kalenderjahres die entstandenen Aufwendungen auf die Beitragszahler um. Neben dem Versicherungsschutz können einzelne Ehrenamtliche weitere Leistungen und Angebote der Prävention, 1. Hilfe-Lehrgang und 1. Hilfe-Training sowie Fahrsicherheitstraining in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden vollständig von der VBG übernommen.

Unfallmeldung

Sollte sich ein Unfall ereignen, hat eine Meldung an die VBG zu erfolgen. Das entsprechende Formular finden Sie hier oder unter www.vbg.de

Meldeverfahren

Die Wahlämter (nicht die Personen, die das Amt ausüben) und/oder Beauftragten des Vorstandes werden mit dem Anmeldeformular über den lsb h bei der VBG angemeldet. Dem Verein werden je benanntem Wahlamt und/oder Beauftragten des Vorstandes 3,40 € pro Jahr belastet und vom lsb h in Rechnung gestellt.

Beratung

Wir bieten Ihnen ausdrücklich unsere Hilfe und Beratung an.
Zusatzhinweis: Donnerstags haben wir eine telefonische Hotline bis 20.00 Uhr eingerichtet, Mitgliedsvereine erreichen uns somit – auch für andere Fragen - grundsätzlich an diesem Tag zusätzlich in den Abendstunden.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns über info(at)lsbh.de, Tel.: 069/6789-241,
Fax.: 069/6789-303 oder die Anschrift: lsb h-Vereinsmanagement: Vereinsförderung und -beratung, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt am Main.

Ihr lsb h – Vereinsmanagement: Vereinsförderung und –beratung


 

 
 
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