Verwaltungsberufsgenossenschaft

Verwaltungsberufsgenossenschaft
Anpassung der VBG-Beiträge
Die Vereine des Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) genießen Versicherungsschutz aus dem Sportversicherungsvertrag und der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Die VBG ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung bietet sie über einer Million Mitgliedsunternehmen aus über 100 Branchen mit über neun Millionen versicherten Arbeitnehmern Sicherheit. Zu den Mitgliedsunternehmen gehören u.a. auch die Sportvereine.
Im Jahr 2001 schlossen die VBG und der lsb h eine Vereinbarung zur vereinfachten Beitragserhebung für die nach § 2 Abs. 2 SGB VII versicherten Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit steuerfreien Einnahmen bis max. 2.400 € im Jahr.
Zur Ermittlung der Höhe des Kopfbeitrags wurden 64 % der Entschädigungsleistungen im Jahr 2011 sämtlicher Abs. 2-Versicherten im Sport für Unfälle ab 2001 herangezogen. Zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils von 10 % wurde der ermittelte Betrag auf die Gesamtvereinsmitgliederzahl der Vereine des gleichen Jahres umgelegt. Der Anteil der Entschädigungsleistungen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter war bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Die Stichprobe ergab einen Anteil von 64 %. Seit 01.01.2012 werden die Unfälle von Übungsleiterinnen und Übungsleitern gesondert erfasst und verschlüsselt.
Die Jahre 2013-2015 haben gezeigt, dass der Anteil an den Gesamtentschädigungsleistungen der Abs. 2-Versicherten im Sport zwischenzeitlich 70 % beträgt. Für die Neuberechnung wurden dieser Anteil, die Entschädigungsleistungen im Jahr 2015 für Unfälle und die Gesamtvereinsmitgliederzahl 2015 zugrunde gelegt.
Die sofortige Erhöhung von 0,20 € auf 0,32 € stellt eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar, andererseits muss dem stetigen Anstieg der Entschädigungsleistung Rechnung getragen werden. In Abwägung beider Auswirkungen beabsichtigt die VBG die stufenweise Anpassung des Beitragssatzes. Es ist das Ziel, in den kommenden sechs Jahren 50 % der Differenz zwischen 0,32 € und 0,20 € auf dann 0,26 € im Jahr 2022 zu erreichen.
Die nun vereinbarten Modalitäten sehen vor:
- der Kopfbeitrag je Vereinsmitglied wird festgelegt für die Jahre 2017 bis 2022
- die Höhe beträgt 0,21 € ab 2017 und erhöht sich jährlich um 0,01 €
- die Beitragserhebung über die Landessportbünde betrifft nur die Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit steuerfreien Einnahmen bis zu der jeweils geltenden jährlichen Höchstgrenze von 2.400 € (§ 3 Nr. 26 EStG)
Die sich ergebenden Kopfbeiträge für die nach § 2 Abs. 2 SGB VII versicherten Übungsleiterinnen und Übungsleiter stellen sich wie folgt dar (Grundlage: Bestandserhebung DOSB bzw. Korrekturmeldung lsb h):
ab 2017 - 0,21 € je Vereinsmitglied
ab 2018 - 0,22 € je Vereinsmitglied
ab 2019 - 0,23 € je Vereinsmitglied
ab 2020 - 0,24 € je Vereinsmitglied
ab 2021 - 0,25 € je Vereinsmitglied
ab 2022 - 0,26 € je Vereinsmitglied
Quelle: VBG Hamburg, November 2016