Förderbescheid-Übergabe April 2023

Förderbescheid-Übergabe April 2023
Obertshausen – Zum zweiten Mal in diesem Jahr hatte der Vorsitzende des Sportkreises Offenbach, Jörg Wagner, das Vergnügen, den beteiligten Vereinen ihre Bewilligungsbescheide der Vereinsförderungen des Landessportbundes Hessen zu übergeben.
Vertreter aus acht Vereinen fanden sich am Mittwoch den 19. April 2023 im Rathaus Obertshausen zur Förderbescheid-Übergabe ein. Jörg Wagner sprach im Rahmen der Übergabe allen beteiligten Vereinen seinen Dank für die hervorragende Vereinsarbeit aus und mahnte an, auch weiterhin allen kommenden Herausforderungen mit dem nötigen Weitblick zu trotzen.
Insgesamt wurden diesmal Förderbescheide in Höhe von 29.575,38 € an die Vereine übergeben, welche für verschiedene Baumaßnahmen sowie die Anschaffung von Sportgeräten bewilligt worden sind.
Die Baumaßnahmen gestalteten sich äußerst vielfältig und reichten von der Sanierung einer Flutlichtanlage (1.FC Langen 03 e.V.) sowie eines Hallenbodens (TG 1860 Obertshausen e.V.), über den Um- und Anbau des Vereinsheimes (TSG 1885 Neu-Isenburg e.V.), bis hin zu Pflasterarbeiten hinter dem Vereinsgebäude (Golfclub Seligenstadt e.V.).
Ähnlich gestaltete es sich auch bei den Sportgeräten. Hier reichten die geförderten Geräte von altersspezifischen Sportgeräten (SpVgg. 1879 Hainstadt e.V.), über Tauchflaschen und –jackets (TSC Mühlheim e.V.), bis hin zu neuen Fußballtoren (JFV Seligenstadt-Zellhausen-Klein Welzheim e.V.).
Die Sportfreunde Rodgau konnten sich sogar über zwei Förderbescheide freuen. Sowohl der Einbau einer Gerätevorrichtung, als auch der Kauf diverser Sportgeräte wurde vom Landessportbund Hessen gefördert.
Sportkreis-Vorsitzender Jörg Wagner freute sich, dass die Vereine vermehrt die Themen Nachhaltigkeit und Zukunft angehen und begrüßt daher die bewilligten Förderbescheide sehr.
Er appelliert jedoch stets an alle Vereine, sich auch weiterhin untereinander auszutauschen, Fördergelder an allen Stellen abzurufen und gegebenenfalls Unterstützung beim Sportkreis oder dem Landessportbund Hessen zu erbitten, wenn diese von Nöten ist.