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veröffentlicht am 12.08.2021
Übungsleiterförderung 2021 - Versand der Zwischenbescheide in der 33. KW
Übungsleiterbezuschussung: Nachreichung von Lizenzen und Änderungsmeldungen
In der 33. KW erhalten alle Vereine, die in diesem Jahr einen Antrag auf Bezuschussung für die Beschäftigung von Übungsleitern gestellt haben, einen Zwischenbescheid zu Ihrem Antrag. Hierin werden alle gemeldeten Übungsleiter sowie die jeweiligen Gültigkeitsdaten der uns vorliegenden Lizenzen aufgeführt.
Die Nachreichung gültiger Lizenzen sowie Änderungsmeldungen in der Beschäftigung können noch bis zum 10.09.2021 an uns nachgereicht werden. Dieser Zwischenbescheid ist unser zusätzlicher Service für unsere Vereine. Damit wir Ihre gemeldeten Übungsleiter bei der Bezuschussung berücksichtigen können, prüfen Sie bitte bereits vorab folgende Kriterien:
1. Wurden für alle Übungsleiter gültige Lizenzen vorgelegt? Bezuschussungsfähig sind: a) Inhaber von gültigen DOSB-Lizenzen der Landessportbünde und der Verbände, b) staatlich geprüfte Turn-, Sport- und Gymnastiklehrersowie c) Sportstudenten, die bereits 6 Semester Sport absolviert haben.
2. Haben sich Änderungen gegenüber der Antragstellung ergeben? Sind Übungsleiter ausgeschieden? Wurden Stunden reduziert bzw. werden von anderen Übungsleitern übernommen?
Da es sich bei der Förderung um eine personenbezogene Bezuschussung handelt, ist es notwendig, uns entsprechende Änderungen zeitnah zu melden.
Haben Sie Rückfragen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Donnerstags sind wir sogar bis 20 Uhr für Sie erreichbar.
Kontakt: Ralph Hoffmeister, E-Mail: uebungsleiterzuschuss@lsbh.de, Tel., 069/6789-318 lsb h
In der 33. KW erhalten alle Vereine, die in diesem Jahr einen Antrag auf Bezuschussung für die Beschäftigung von Übungsleitern gestellt haben, einen Zwischenbescheid zu Ihrem Antrag. Hierin werden alle gemeldeten Übungsleiter sowie die jeweiligen Gültigkeitsdaten der uns vorliegenden Lizenzen aufgeführt.
Die Nachreichung gültiger Lizenzen sowie Änderungsmeldungen in der Beschäftigung können noch bis zum 10.09.2021 an uns nachgereicht werden. Dieser Zwischenbescheid ist unser zusätzlicher Service für unsere Vereine. Damit wir Ihre gemeldeten Übungsleiter bei der Bezuschussung berücksichtigen können, prüfen Sie bitte bereits vorab folgende Kriterien:
1. Wurden für alle Übungsleiter gültige Lizenzen vorgelegt? Bezuschussungsfähig sind: a) Inhaber von gültigen DOSB-Lizenzen der Landessportbünde und der Verbände, b) staatlich geprüfte Turn-, Sport- und Gymnastiklehrersowie c) Sportstudenten, die bereits 6 Semester Sport absolviert haben.
2. Haben sich Änderungen gegenüber der Antragstellung ergeben? Sind Übungsleiter ausgeschieden? Wurden Stunden reduziert bzw. werden von anderen Übungsleitern übernommen?
Da es sich bei der Förderung um eine personenbezogene Bezuschussung handelt, ist es notwendig, uns entsprechende Änderungen zeitnah zu melden.
Haben Sie Rückfragen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Donnerstags sind wir sogar bis 20 Uhr für Sie erreichbar.
Kontakt: Ralph Hoffmeister, E-Mail: uebungsleiterzuschuss@lsbh.de, Tel., 069/6789-318 lsb h