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veröffentlicht am 17.04.2020
Lizenzverlängerung
Da durch die Vielzahl der abgesagten Veranstaltungen aufgrund des
Coronavirus, Probleme mit der Lizenzverlängerung entstehen können, hat der
Landessportbund für seine Lizenzen, die zum 31.12.2019 abgelaufen sind bzw.
zum 30.06.2020 ablaufen, Sonderregelungen beschlossen. Der
Fortbildungszeitraum verlängert sich für diese Lizenzen bis zum 31.12.2020.
Die Vereinsbezuschussung bleibt im genannten Zeitraum gewährleistet. Über
eine erneute Ausweitung des Fortbildungszeitraumes wird ggf. im Laufe des
Jahres entschieden.
Weitere Details finden Sie unter folgendem Link: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/
Coronavirus, Probleme mit der Lizenzverlängerung entstehen können, hat der
Landessportbund für seine Lizenzen, die zum 31.12.2019 abgelaufen sind bzw.
zum 30.06.2020 ablaufen, Sonderregelungen beschlossen. Der
Fortbildungszeitraum verlängert sich für diese Lizenzen bis zum 31.12.2020.
Die Vereinsbezuschussung bleibt im genannten Zeitraum gewährleistet. Über
eine erneute Ausweitung des Fortbildungszeitraumes wird ggf. im Laufe des
Jahres entschieden.
Weitere Details finden Sie unter folgendem Link: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/