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veröffentlicht am 21.10.2020
Corona aktuell - Zusammenfassung Stand 19. Oktober 2020
Seit Tagen beschließen Bund, Länder und Kommunen vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens immer neue Corona-Regelungen. Zu dieser unübersichtlichen Rechtsentwicklung haben den Lsb h zahlreiche Anfragen erreicht, auf die hier zusammenfassend eingegangen wird. Beachten Sie bitte, dass sich die Rechtslage in Kürze erneut verändern kann und wird.
Landesebene und Landesverordnung
Die Hessische Landesregierung hat am 12. Oktober Anpassungen der CoronaLandesverordnung beschlossen. Im Fokus standen Änderungen zu privaten Feiern, Masken etc. Die weitgehende und seit August bestehende Öffnung des Trainings- und Wettkampfbetriebes wurde nicht verändert. Die sogenannte „3qm-Regelung“ wurde sogar gestrichen und damit wurden Nutzungsmöglichkeiten erweitert – demnach dürfen z.B. Schwimmbäder betrieben werden, ohne dass jeder Person drei Quadratmeter der begehbaren Fläche zur Verfügung stehen müssen. Die Änderungen treten am 19. Oktober in Kraft. Unsere diesbezüglichen Informationen auf der CoronaInternetseite des Landessportbundes werden zurzeit mit der Landesregierung abgestimmt und in Kürze aktualisiert.
Weitere Informationen:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/massnahmen-zur-bekaempfung-descorona-virus-angepasst https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/
Regelungen und Allgemeinverfügungen der Kommunen
Es ist grundsätzlich zu beachten, dass kommunale Behörden von der Landesverordnung abweichende bzw. weitergehende Einschränkungen verhängen können. Diese entscheiden anhand der Corona-Sieben-Tage-Inzidenz. Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen in Hessen ist daher darauf zu achten, dass es lokal abweichende Regelungen auch für den Sport- und Vereinsbetrieb bzw. für die Durchführung von Veranstaltungen geben kann. So haben sich in diesem Zusammenhang Städte und Landkreise im Rhein-Main-Gebiet mit einer Inzidenz von 35 und höher am 15. Oktober auf gemeinsame regionale Corona-Maßnahmen verständigt. In Bezug auf den Sport wurde – neben Einschränkungen im Schulsport – hierbei vereinbart: „Profisportveranstaltungen finden ab einer Inzidenz von 35 entsprechend des Beschlusses des Chefs Bundeskanzleramt und der Chef*innen der Staatskanzleien ohne Zuschauer*innen statt. Im Amateursport wird ab einer Inzidenz von 35 empfohlen, keine Zuschauer*innen zuzulassen. Ausgenommen davon sind jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro minderjährigem Teilnehmenden sowie die Trainer*innen und Betreuer*innen.“ Wir hoffen nun auf eine einheitliche Umsetzung durch kommunale Allgemeinverfügungen. Mit Sorge blicken wir auf Signale, dass einige Kommunen ggf. doch von dieser Vereinbarung abweichen wollen, was die Unübersichtlichkeit wiederum deutlich erhöhen und dem richtigen Ansatz eines möglichst homogenen Vorgehens entgegenlaufen würde.
Weitere Informationen:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/gemeinsame-regionale-coronamassnahmen-0 https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-hessen/hessen-erlaesst-praeventionsund-eskalationskonzept-zur-eindaemmung-der-weiteren-ausbreitung-von
Gesamtbild
Wie Sie der Presse entnehmen konnten, wird das Verständnis der Corona-Regeln aktuell durch Gerichtsentscheidungen erschwert, die teilweise Corona-Auflagen aufheben. Soweit erkennbar sind hiervon sportbezogene Regeln in Hessen bisher nicht betroffen. Das Nebeneinander von politischen Empfehlungen der Bund-LänderGespräche, Landesverordnungen und kommunalen Allgemeinverfügungen erschwert in hohem Maße nicht nur den Überblick, sondern auch die Organisation des Sportbetriebs auf allen Ebenen. Dies betrifft insbesondere die ehrenamtliche Vereinsbasis, aber auch die Verbände und Sportkreise, die nunmehr noch stärker Landes- und kommunale Ebene im Blick haben müssen. Der lsb h wird sich daher weiter für eine entsprechende Harmonisierung einsetzen. Wenn man die o.g. interkommunale Verständigung vom 15. Oktober zugrunde legt, kann man – kurz formuliert – festhalten, dass grundsätzlich bei lokalen 7-TageInzidenzen von über 50 die weitgehende Öffnung des Trainings- und Wettkampfbetriebes beibehalten wird. Regelungen zum Ausschluss von Zuschauern bei gleichzeitiger Zulassung von Veranstaltungen bis 100 Teilnehmer erscheinen jedoch weiterhin wenig systematisch.
Hessenschau:
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/welche-corona-regeln-in-hessen-wo-undab-wann-gelten,corona-was-wo-gilt-100.html
Aktuelle Entwicklungen
Die Hessische Landesregierung hat angekündigt, am 19. Oktober erneut über weitere Anpassungen der Corona-Landesverordnung zu beraten. Dabei soll auch über die Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Gespräche bei der Bundeskanzlerin am 14. Oktober entschieden werden. Dort gab es keine sportspezifischen Festlegungen; vielmehr stand die Bestätigung der Hotspot-Strategie, Vereinbarungen zu privaten Feiern sowie Regelungen zu Sperrstunden und ergänzender Maskenpflicht etc. im Fokus. Dem Vernehmen nach trägt die Landesregierung die in Berlin beschlossenen Regeln zu Verschärfungen der Coronaregeln in privaten Räumen nicht in vollem Umfang mit. Die Landesregierung hat eine Streichung der sogenannten Beherbergungsverbote in Aussicht gestellt – dies würde den Betrieb der Sportschulen entbürokratisieren und auch die Planung von Trainingslagern etc. vereinfachen. Sollten sportbezogene Änderungen Gegenstand der Beschlüsse der Landesregierung am 19. Oktober werden, werden wir Sie selbstverständlich, z.B. durch Aktualisierung unserer Internetseite, informieren.
Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1798920/9448da53f1fa442c 24c37abc8b0b2048/2020-10-14-beschluss-mpk-data.pdf?download=1
Landesebene und Landesverordnung
Die Hessische Landesregierung hat am 12. Oktober Anpassungen der CoronaLandesverordnung beschlossen. Im Fokus standen Änderungen zu privaten Feiern, Masken etc. Die weitgehende und seit August bestehende Öffnung des Trainings- und Wettkampfbetriebes wurde nicht verändert. Die sogenannte „3qm-Regelung“ wurde sogar gestrichen und damit wurden Nutzungsmöglichkeiten erweitert – demnach dürfen z.B. Schwimmbäder betrieben werden, ohne dass jeder Person drei Quadratmeter der begehbaren Fläche zur Verfügung stehen müssen. Die Änderungen treten am 19. Oktober in Kraft. Unsere diesbezüglichen Informationen auf der CoronaInternetseite des Landessportbundes werden zurzeit mit der Landesregierung abgestimmt und in Kürze aktualisiert.
Weitere Informationen:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/massnahmen-zur-bekaempfung-descorona-virus-angepasst https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/
Regelungen und Allgemeinverfügungen der Kommunen
Es ist grundsätzlich zu beachten, dass kommunale Behörden von der Landesverordnung abweichende bzw. weitergehende Einschränkungen verhängen können. Diese entscheiden anhand der Corona-Sieben-Tage-Inzidenz. Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen in Hessen ist daher darauf zu achten, dass es lokal abweichende Regelungen auch für den Sport- und Vereinsbetrieb bzw. für die Durchführung von Veranstaltungen geben kann. So haben sich in diesem Zusammenhang Städte und Landkreise im Rhein-Main-Gebiet mit einer Inzidenz von 35 und höher am 15. Oktober auf gemeinsame regionale Corona-Maßnahmen verständigt. In Bezug auf den Sport wurde – neben Einschränkungen im Schulsport – hierbei vereinbart: „Profisportveranstaltungen finden ab einer Inzidenz von 35 entsprechend des Beschlusses des Chefs Bundeskanzleramt und der Chef*innen der Staatskanzleien ohne Zuschauer*innen statt. Im Amateursport wird ab einer Inzidenz von 35 empfohlen, keine Zuschauer*innen zuzulassen. Ausgenommen davon sind jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro minderjährigem Teilnehmenden sowie die Trainer*innen und Betreuer*innen.“ Wir hoffen nun auf eine einheitliche Umsetzung durch kommunale Allgemeinverfügungen. Mit Sorge blicken wir auf Signale, dass einige Kommunen ggf. doch von dieser Vereinbarung abweichen wollen, was die Unübersichtlichkeit wiederum deutlich erhöhen und dem richtigen Ansatz eines möglichst homogenen Vorgehens entgegenlaufen würde.
Weitere Informationen:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/gemeinsame-regionale-coronamassnahmen-0 https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-hessen/hessen-erlaesst-praeventionsund-eskalationskonzept-zur-eindaemmung-der-weiteren-ausbreitung-von
Gesamtbild
Wie Sie der Presse entnehmen konnten, wird das Verständnis der Corona-Regeln aktuell durch Gerichtsentscheidungen erschwert, die teilweise Corona-Auflagen aufheben. Soweit erkennbar sind hiervon sportbezogene Regeln in Hessen bisher nicht betroffen. Das Nebeneinander von politischen Empfehlungen der Bund-LänderGespräche, Landesverordnungen und kommunalen Allgemeinverfügungen erschwert in hohem Maße nicht nur den Überblick, sondern auch die Organisation des Sportbetriebs auf allen Ebenen. Dies betrifft insbesondere die ehrenamtliche Vereinsbasis, aber auch die Verbände und Sportkreise, die nunmehr noch stärker Landes- und kommunale Ebene im Blick haben müssen. Der lsb h wird sich daher weiter für eine entsprechende Harmonisierung einsetzen. Wenn man die o.g. interkommunale Verständigung vom 15. Oktober zugrunde legt, kann man – kurz formuliert – festhalten, dass grundsätzlich bei lokalen 7-TageInzidenzen von über 50 die weitgehende Öffnung des Trainings- und Wettkampfbetriebes beibehalten wird. Regelungen zum Ausschluss von Zuschauern bei gleichzeitiger Zulassung von Veranstaltungen bis 100 Teilnehmer erscheinen jedoch weiterhin wenig systematisch.
Hessenschau:
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/welche-corona-regeln-in-hessen-wo-undab-wann-gelten,corona-was-wo-gilt-100.html
Aktuelle Entwicklungen
Die Hessische Landesregierung hat angekündigt, am 19. Oktober erneut über weitere Anpassungen der Corona-Landesverordnung zu beraten. Dabei soll auch über die Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Gespräche bei der Bundeskanzlerin am 14. Oktober entschieden werden. Dort gab es keine sportspezifischen Festlegungen; vielmehr stand die Bestätigung der Hotspot-Strategie, Vereinbarungen zu privaten Feiern sowie Regelungen zu Sperrstunden und ergänzender Maskenpflicht etc. im Fokus. Dem Vernehmen nach trägt die Landesregierung die in Berlin beschlossenen Regeln zu Verschärfungen der Coronaregeln in privaten Räumen nicht in vollem Umfang mit. Die Landesregierung hat eine Streichung der sogenannten Beherbergungsverbote in Aussicht gestellt – dies würde den Betrieb der Sportschulen entbürokratisieren und auch die Planung von Trainingslagern etc. vereinfachen. Sollten sportbezogene Änderungen Gegenstand der Beschlüsse der Landesregierung am 19. Oktober werden, werden wir Sie selbstverständlich, z.B. durch Aktualisierung unserer Internetseite, informieren.
Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1798920/9448da53f1fa442c 24c37abc8b0b2048/2020-10-14-beschluss-mpk-data.pdf?download=1