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veröffentlicht am 10.06.2020
Corona News - weitere Lockerungen im Sport
Liebe Vereinsvertreter*innen,
heute hat die Hessische Landesregierung eine Neufassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnun g veröffentlicht. Diese beinhaltet auch weitere Lockerungen für den Sport, die überwiegend ab morgen, 11. Juni 2020, gelten.
Sie finden diese Verordnung unter folgendem Link: https://www.hessen.de/ sites/default/files/media/ 3cokobevstand15.06_0.pdf
Der Sport- und Wettkampfbetrieb wird demnach auf den Sportanlagen, im Freien und in Hallen unter Einschränkungen ermöglicht. Dies orientiert sich an den allgemein gültigen Kontaktbeschränkungen des § 1 der o.g. Verordnung.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist demnach gestattet, wenn
Somit sind z. B. Mannschaftssportarten, bei denen sich maximal bis zu 10 Sportlerinnen oder Sportler auf einem gemeinsamen Spielfeld befinden, ab 11. Juni zulässig. Schiedsrichter oder Wettkampfrichter sowie Auswechselspieler werden nicht in die Personenzahl mit eingerechnet, sofern diese stets mindestens 1,5 m Abstand halten. Dusch- und Umkleideräume können unter Beachtung von Auflagen wieder geöffnet werden. Sämtliche Schwimmbäder, Freibäder, Badeseen, Thermalbäder, Saunen sowie ähnliche Einrichtungen können für den Publikumsverkehr ab dem 15. Juni 2020 geöffnet werden und es kann Bade- und Schwimmbetrieb unter Auflagen stattfinden. Aus § 2 Abs. 2 vorletzter Satz der Verordnung wird deutlich, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind.
Weitere Erläuterungen und Informationen zur heute veröffentlichten neuen Verordnung und den o.g. Festlegungen finden Sie in Kürze auch auf der Corona-Informationsseite des Landessportbund, die fortlaufend aktualisiert wird: https://www. landessportbund-hessen.de/ servicebereich/news/ coronavirus/
Desweiteren möchten wir bei dieser Gelegenheit auch nochmals über Fördermöglichkeiten für Vereine auf Landesebene informieren:
Ihr Sportkreis Offenbach e.V.
heute hat die Hessische Landesregierung eine Neufassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnun
Sie finden diese Verordnung unter folgendem Link: https://www.hessen.de/
Der Sport- und Wettkampfbetrieb wird demnach auf den Sportanlagen, im Freien und in Hallen unter Einschränkungen ermöglicht. Dies orientiert sich an den allgemein gültigen Kontaktbeschränkungen des § 1 der o.g. Verordnung.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist demnach gestattet, wenn
- er kontaktfrei oder
- nur gemeinsam mit Personen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet ist (aktuell 10 Personen) oder
- unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen ausgeübt wird.
Somit sind z. B. Mannschaftssportarten, bei denen sich maximal bis zu 10 Sportlerinnen oder Sportler auf einem gemeinsamen Spielfeld befinden, ab 11. Juni zulässig. Schiedsrichter oder Wettkampfrichter sowie Auswechselspieler werden nicht in die Personenzahl mit eingerechnet, sofern diese stets mindestens 1,5 m Abstand halten. Dusch- und Umkleideräume können unter Beachtung von Auflagen wieder geöffnet werden. Sämtliche Schwimmbäder, Freibäder, Badeseen, Thermalbäder, Saunen sowie ähnliche Einrichtungen können für den Publikumsverkehr ab dem 15. Juni 2020 geöffnet werden und es kann Bade- und Schwimmbetrieb unter Auflagen stattfinden. Aus § 2 Abs. 2 vorletzter Satz der Verordnung wird deutlich, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind.
Weitere Erläuterungen und Informationen zur heute veröffentlichten neuen Verordnung und den o.g. Festlegungen finden Sie in Kürze auch auf der Corona-Informationsseite des Landessportbund, die fortlaufend aktualisiert wird: https://www.
Desweiteren möchten wir bei dieser Gelegenheit auch nochmals über Fördermöglichkeiten für Vereine auf Landesebene informieren:
- "Förderprogramm für die Existenzsicherung von gemeinnützigen Sportvereinen" Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie hier: https://innen.hessen.de/
sport/corona-hilfe-fuer- sportvereine - Informationen zu Finanzhilfen allgemein sowie zum Thema Kurzarbeitergeld finden Sie hier: https://www.
landessportbund-hessen.de/ servicebereich/news/ coronavirus/ - Das Programm „Ehrenamt digitalisiert!“ fördert Digitalisierungsvorhaben innerhalb von gemeinnützigen Vereinen, deren hessischen Dachverbänden sowie gemeinnützigen juristischen Personen des Privatrechts: https://digitales.hessen.de/
digitale-zukunft/f%C3% B6rderprogramm-%E2%80% 9Aehrenamt-digitalisiert%E2% 80%98
Ihr Sportkreis Offenbach e.V.