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veröffentlicht am 08.05.2020

Corona News - Wiederaufnahme des Vereinssports in Hessen

Liebe Vereinsvertreter*innen,

gerne möchten wir Ihnen die folgenden Informationen vom Landessportbund Hessen e.V. zur Wiederaufnahme des Vereinssport mitteilen:

Am 6. Mai haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf eine stufenweise Öffnung des Sportbetriebs in ganz Deutschland geeinigt. Für Hessen hat die Landesregierung einen Tag später konkrete Schritte zur Wiederaufnahme des Sports in unseren rund 7.600 Sportvereinen beschlossen, die der Landessportbund ausdrücklich begrüßt. 

Den Rahmen, in dessen Grenzen der Vereinssport wieder aufgenommen werden kann, regelt die „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ Hessen (aktuell vom 7. Mai 2020). Die Verordnung tritt am 9. Mai in Kraft und gilt bis zum 5. Juni 2020. Sie finden sie im Internet unter https://www.hessen.de/sites/default/files/media/nr_24.pdf. Nach Erlass vom 8. Mai 2020 ist Wettkampfsport weiterhin verboten bzw. ist nur im Bereich des Spitzen- und Profisports (unter Auflagen) möglich. Zuschauer sind nicht gestattet. Der Betrieb von Schwimmbädern für den Publikumsverkehr ist bis auf weiteres untersagt. 

Ein Sportbetrieb ist sowohl draußen als auch in Innenbereichen wie Hallen unter strikter Einhaltung der folgenden Abstands- und Hygieneauflagen wieder erlaubt.
Trainingsbetrieb ist somit ab dem 9. Mai möglich, wenn 
- er kontaktfrei ausgeübt wird, 
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist, 
- Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden, Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräume, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben, 
- der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt, 
- Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. 

Der Trainings- und Sportbetrieb ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, drinnen und draußen, wieder zulässig. Die Entscheidung für die Öffnung der Sportstätten obliegt den Betreibern. Fitnessstudios (Bereiche mit Geräten für Kraft- und Ausdauersport) können ab dem 15. Mai unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und einem umfassenden Hygienekonzept geöffnet werden. 

Der Landessportbund Hessen empfiehlt, die vom DOSB aufgestellten Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens und die sportartspezifischen Übergangs- und Hygieneregeln der Spitzenverbände zu beachten. Diese Dokumente finden sich hier: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifischeuebergangsregeln/?Leitplanken= Regelungen und Auflagen für den Spitzen- und Profisport sind dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu entnehmen. 

Der Landessportbund wird in Abstimmung mit dem HMdIS sukzessive Hilfestellungen und zusätzliche unterstützende Informationen für Sportvereine (FAQ) auf Basis der Landesverordnung und des Erlasses auf der Internetseite https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/ zur Verfügung zu stellen. 

Zur Reduzierung des Übertragungsrisikos im Sportbetrieb sind die Auflagen sorgfältig zu beachten.   

Bei Fragen zur Umsetzung steht Ihnen gerne der Sportkreis, Ihr Fachverband oder der Landessportbund zur Verfügung!
 
 
 
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